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 Sprachniveau: B2
 

Berghilfe-Check: Häufige Fragen

Welche Angebote werden subventioniert?

Alle Angebote, welche digitale Kompetenzen oder solche zur Bewältigung der digitalen Transformation vermitteln, z.B. Basiswissen wie “Grundkurs Computerkenntnisse”, aber auch Online Communications Management bis zu Software Entwicklung. Wenn der Check "positiv" war, gelangen Sie auf die Seite "berechtigt" und können mit Hilfe des Filters auf der linken Seite nach einem Kurs suchen.

 

Wie viel wird subventioniert?

50% der Kurskosten eines Kurses im digitalen Bereich, maximal 5'000 Franken pro Person und Jahr. Dieses Angebot ist nicht kumulierbar mit anderen öffentlichen oder privaten Angeboten und Förderungen, welche mind. 50% der Kurskosten finanzieren (z.B. von gemeinnützigen Institutionen, Organisationen oder dem Schweizer Bund). Beiträge vom Arbeitgeber sind davon nicht betroffen.

 

Bei welchen Kursanbietern gibt es subventionierte Angebote?

Bei allen Kursanbietern in der Schweiz, welche Kurse im digitalen Bereich anbieten und ihre Kurse auf weiterbildung.swiss ausschreiben.

 

Welche Personen können profitieren?

Angestellte von Unternehmen sowie Personen, die unternehmerisch tätig sind oder tätig werden wollen, welche im Berggebiet (ab Bergzone 2) angesiedelt sind. Die zugelassene Betriebsgrösse ist beschränkt auf 50 Vollzeitäquivalente. Die Schweizer Berghilfe übernimmt 50% der Kurskosten, maximal 5'000 Franken pro Person.

 

Wie gehe ich vor?

  • Auf weiterbildung.swiss/berghilfe machen Sie den “Check”, ob Sie für einen Berghilfe-Rabatt berechtigt sind. Ihr Unternehmen liegt im Berggebiet und hat weniger als 50 Vollzeitstellen. Oder Sie haben das Ziel, selbständig erwerbstätig zu werden.
  • Sie suchen nach passenden Angeboten. Entweder suchen Sie mit Stichworten in einem Bereich (Technik, Management oder Marketing) oder via Umkreissuche.
  • Sie füllen das Anmeldeformular aus.
  • Sie erhalten die Anmeldebestätigung vom Kursanbieter und besuchen den Kurs.
  • Der Kursanbieter schickt Ihnen eine Rechnung in der Höhe von 50% der Kurskosten, die andere Hälfte wird von der Schweizer Berghilfe übernommen.

 

Was passiert, wenn keine Kursteilnahme stattfindet (keine Durchführung, Abbruch, Abmeldung)?

Die Berghilfe erstattet 50% der Kurskosten nur, wenn der Kurs tatsächlich besucht wird.