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 Sprachniveau: B1
 Sprachniveau: B2
 

Weiterbildung finanzieren

Bevor Sie sich Gedanken über die Finanzierung Ihrer Weiterbildung machen, sollten Sie sich über die gesamten Kosten im Klaren sein, die mit Ihrem Weiterbildungsvorhaben verbunden sind. Nebst Kurskosten sind dies auch allfällige Prüfungsgebühren. Zudem kommen unter Umständen Reisekosten auf Sie zu und Sie sind eventuell gezwungen, in Software, Literatur, Lernmaterial oder Geräte wie einen Computer oder einen Laptop zu investieren.

Sie sollten zudem auch  Einkommenseinbussen in Ihre Überlegungen einbeziehen, denn je nachdem wie lange und wie intensiv die Weiterbildung ist, werden Sie Ihre Berufstätigkeit vorübergehend einschränken oder gar aufgeben müssen.

Versuchen Sie deshalb eine Vollkostenrechnung zu machen und diese als Grundlage für einen Finanzierungsplan zu verwenden. Wenn Sie feststellen, dass das Vorhaben Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigt, sollten Sie Ihren Weiterbildungswunsch nicht gleich über Bord werfen. In den meisten Fällen lässt sich ein Weg finden, Ihr Lernprojekt zu finanzieren.
 

Fools, Friends and Family

Wer ein Unternehmen gründen will, findet die erste Finanzierung zumeist im Kreis seiner Freunde und Verwandten. Auch für eine Weiterbildung können Familie oder Freunde als Geldgeber fungieren. Man sollte jedoch die Bedingungen genau und schriftlich festhalten. Umfang der Unterstützung, Art und Dauer der Rückzahlung, eventuelle Zinsen sollten festgehalten sein. Sie können sich aber auch eine Weiterbildung schenken lassen. Eine geeignete Form dazu bietet der Weiterbildungsgutschein.

Weitere Informationen: www.weiterbildungsgutschein.ch


Arbeitgeber

Wenn die geplante Weiterbildung in einem Bezug zu Ihrer beruflichen Tätigkeit steht, können Sie in vielen Fällen mit der Unterstützung Ihres Arbeitgebers rechnen. Sehen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nach, ob dahingehend etwas geregelt ist und sprechen Sie mit Ihrem HR-Verantwortlichen oder Ihrem Vorgesetzten. Bei einer vom Arbeitgeber (mit-)finanzierten Weiterbildung werden Sie in der Regel eine Gegenleistung erbringen müssen. Diese besteht normalerweise in der Verpflichtung, für einen definierten Zeitraum im Unternehmen zu bleiben. Prüfen Sie, ob Sie auf diese Bedingung eingehen wollen. Verstossen Sie gegen die Abmachung, kann eine Rückzahlung gefordert werden. In bestimmten Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten einer Weiterbildung zu bezahlen, und zwar vollumfänglich von den Kurskosten bis zu den Fahrspesen. Das Arbeitsgesetz verlangt dies bei Weiterbildungen, die gesetzlich vorgeschrieben oder vom Arbeitgeber angeordnet werden. In solchen Fällen haben Sie auch Anspruch darauf, die Weiterbildung während der Arbeitszeit zu absolvieren.


Stipendien

Stipendien werden in der Schweiz von den Kantonen vergeben. Sie sollen finanzschwache Personen mit einer Bildungsabsicht unterstützen. Da das Stipendienwesen in der Schweiz kantonal geregelt ist, sind auch die jeweiligen Voraussetzungen für die Stipendienberechtigung sehr unterschiedlich. Es gelten jedoch fast überall Altersbeschränkungen. Erkundigen Sie sich beim Stipendienamt Ihres Kantons über die Möglichkeiten. Alternativ können Sie auf www.stipendium.ch selbst eine Stipendiendatenbank durchforsten oder sich nach Bildungskrediten umschauen.


Bundesbeiträge für die Höhere Berufsbildung

Streben einen Abschluss der Höheren Berufsbildung an, also einen eidg. Fachausweis oder ein eidg. Diplom, bezahlt der Bund ab Januar 2018 die Hälfte der Kurskosten, vorausgesetzt der vorbereitende Kurs steht auf einer Meldeliste des Bundes. In der Regel müssen die Kurskosten vorab vom Kandidaten, der Kandidatin bezahlt werden. Eine Rückerstattung erfolgt nach abgeschlossener Prüfung – auch bei Nichtbestehen. Bezahlt jemand weniger als 88 Franken Bundessteuer jährlich, können die Bundesbeiträge schon während der Ausbildung in Raten bezogen werden.

Weitere Informationen: SBFI


Sozialversicherungen

Wenn Sie arbeitslos sind, Sozialhilfe oder eine IV-Rente beziehen, lohnt es sich auch, beim zuständigen Amt nachzufragen, ob Ihr Weiterbildungsvorhaben unterstützt werden kann. In der Regel werden nur Weiterbildungen unterstützt, von denen erwartet werden kann, dass sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Für die Sozialhilfe sind die Gemeinden zuständig. Weiterbildungsvorhaben unterstützen diese grundsätzlich nur, wenn eine Finanzierung über andere Quellen nicht möglich ist.

Weitere Informationen: Treffpunkt-Arbeit / Pro Infirmis / SKOS


Stiftungen

In der Schweiz gibt es eine Vielzahl von Stiftungen, die auch Bildungsabsichten unterstützen. Informationen findet man im Schweizer Stiftungsverzeichnis.

Weitere Informationen: Eidgenössisches Departement des Innern, EDI

 

Darlehen

Für eine Weiterbildung kann auch ein Darlehen oder ein Kredit bezogen werden. Nebst Geldinstituten vergeben die Kantone Darlehen für Weiterbildungen. Dafür zuständig sind wiederum die Stipendienämter. In jedem Fall müssen Sie sich bei einem Kredit die Bedingungen genau anschauen. Lassen Sie sich nicht von der Werbung verführen, sondern stellen Sie Ihre eigenen Berechnungen an. Insbesondere online angebotene Kleinkredite klingen attraktiv, sind aber heimtückisch. Prüfen Sie alle Optionen sehr genau und lesen Sie das Kleingedruckte, bevor Sie sich für eine Weiterbildung verschulden.


Kreative Ideen, Crowdfunding

Auf dem Markt haben sich inzwischen noch andere Modelle etabliert, die Weiterbildung privat finanzieren wollen. So sind seit einigen Jahren Unternehmen tätig, die private Investoren mit (Weiter)Bildungswilligen verbinden.  Die Bedingungen machen die Partner in der Regel unter sich aus. Wer kreativ ist, kann auch versuchen, seine Bildungsabsicht mit einem Crowdfunding zu finanzieren. Ein erfolgreiches Crowdfunding setzt jedoch einen hohen Initialaufwand voraus. Zudem muss man in der Regel seinen Unterstützern einen Gegenwert für ihr Engagement in Aussicht stellen. Und schliesslich geht es dabei auch kaum ohne Fools, Friends and Family, womit wir wieder am Anfang wären.


Steuerabzüge

Eine indirekte Form der Finanzierung sind Steuerabzüge: Berufliche Aus- und Weiterbildungskosten können seit dem Steuerjahr 2016 von den Steuern abgezogen werden. Bedingung ist, dass man bereits über einen Erstabschluss verfügt, also eine Lehre oder eine Mittelschule abgeschlossen hat. Bei der direkten Bundessteuer können maximal 12'000 Franken pro Jahr abgezogen werden. Auch die Kantone gewähren Abzüge, legen aber die Obergrenze selbst fest. Zu den abzugsfähigen Kosten gehören unter anderem Kurskosten, Prüfungsgebühren, Kosten für das Kursmaterial, Reisekosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Wer indes einen Hobby-Kurs besucht, der nichts mit seiner wirtschaftlichen Existenz zu tun hat, kann diesen nicht von den Steuern abziehen.