Applikationsentwickler/in mit eidg. Fachausweis
Beschreibung
Der Applikationsentwickler / die Applikationsentwicklerin (Anwendungsprogrammierer/in) befasst sich mit der Applikationsentwicklung, sprich der Entwicklung und Einführung von Computerprogrammen. Er/sie analysiert die Bedürfnisse der Kunden und erarbeitet und programmiert Lösungen auf Basis der Informatik. Bei der Einführung und Wartung der Programme unterstützt er/sie den Kunden.
Ziel
Als Applikationsentwickler / Applikationsentwicklerin mit eidg. Fachausweis sind Sie für die Entwicklung und Wartung von Informatik-Anwendungen und -Programmen (Applikationen) verantwortlich. Sie analysieren komplexe Problemstellungen von Geschäftsprozessen und spezifizieren daraus die Systemanforderungen, konzipieren die Applikation und wenden dabei die geeigneten Vorgehensmodelle und Werkzeuge an. Bei der Entwicklung einer Applikation begleiten Sie als Mitglied in einem Projektteam die Transformation der Geschäftsbedürfnisse in technische, funktionale und qualitative Vorgaben für die Applikation.
Sie sind in der Lage, als Leiter/in von Teilprojekten mit einem Team von Programmierern die Applikation oder Teile davon zu realisieren. Dieser Verantwortungsbereich umfasst den gesamten Entwicklungsprozess von der Erstellung des konzeptionellen Designs bis zur Implementierung der Applikation. Als ICT-Applikationsentwickler/in mit eidg. Fachausweis verantworten Sie das Release Management einer Applikation. Sie stellen für die Systematische Sammlung und Priorisierung der Change Requests alles Notwendige für den Releasewechsel sicher. Sie entwickeln zusammen mit dem Team die Change Requests für die Releases und sind für deren Implementierung zuständig.
Inhalt
Business Engineering
ICT-Projektmanagement
Betriebswirtschaft
ICT-Qualitätsmanagement
ICT-Sicherheit
Data Management
Application Engineering
Service Management
ICT-Qualitätsmanagement
Voraussetzung
Zugangsvoraussetzungen
- ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Informatiker/in nachweisen kann und über mindestens 2 Jahre Berufspraxis in der Informations- und Kommunikationstechnologien ICT verfügt.
oder
- ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder einen Abschluss einer höheren schulischen Allgemeinbildung oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen kann und über mindestens 4 Jahre Berufspraxis im Berufsfeld der Informations- und Kommunikationstechnologien ICT verfügt.
oder
- mindestens 6 Jahre Berufspraxis im Berufsfeld der Informations- und Kommunikationstechnologien ICT nachweist.