Berufsbildnerkurs
Beschreibung
Die Verordnung über die Berufsbildung vom 19. November 2003, Art. 44, regelt die Mindestanforderungen für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner.
Der Grundkurs (ehemals Lehrmeisterkurs) erfüllt diese Anforderungen und führt zum eidgenössisch anerkannten Berufsbildnerausweis.
In diesem Kurs werden die methodisch-didaktischen und führungsspezifischen Grundlagen für die Ausbildung von Jugendlichen im Lehrbetrieb vermittelt.
Er ist berufspädagogisch und praxisorientiert ausgerichtet.
Darüber hinaus erlernen Sie während eines Tages die relevanten Inhalte in der kaufmännischen Grundbildung.
Sie arbeiten mit der Lern- und Leistungsdokumentation Ihrer Branche und behandeln die wichtigsten Instrumente wie Ausbildungsprogramm, Arbeits- und Lernsituation, Prozesseinheit/Kompetenznachweis, etc.
Ziel
Der Grundkurs befähigt Sie, die betriebliche Ausbildung von Lernenden in der kaufmännischen Grundbildung regelkonform zu gestalten und die spezifischen Hilfsmittel gezielt anzuwenden.
Sie sind in der Lage, den Lernenden ganzheitlich und individuell zu fördern mit den verschiedenen Bildungspartnern gezielt zu kooperieren.
Inhalt
Bildungsziel 1: Den Umgang mit Lernenden als Interaktionsprozess gestalten
Bildungsziel 2: Ausbildungseinheiten situationsgerecht und mit Bezug auf die Berufspraxis der Lernenden in der kaufmännischen Grundbildung planen, durchführen und überprüfen
Bildungsziel 3: Beurteilung und Auswahl von Lernenden, Bildungsberichte
Bildungsziel 4a: Das rechtliche, beraterische und schulische Umfeld
Bildungsziel 4b: Suchtprävention
Voraussetzung
Die fachlichen Mindestanforderungen an Berufsbildner und Berufsbildnerinnen sind gemäss Bildungsverordnung des entsprechenden Ausbildungsberufes eine bestimmte Anzahl Jahre beruflicher Praxis im Lehrgebiet und ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ). Sind diese gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sowie der eidgenössisch anerkannte Berufsbildnerausweis, so wird die Bewilligung vom Berufsbildungsamt des Arbeitskantons erteilt.
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim zuständigen Berufsbildungsamt Ihres Arbeitskantons.
Zielgruppe
Grundsätzlich können alle Personen den Berufsbildnerkurs absolvieren. Es bestehen keine gesetzlichen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.
Kursart
Dauer des Berufsbildnerkurses
5 Tage à 8 Lektionen = 40 Lektionen (Total)
Unsere Kurse sind meistens über zwei Wochen verteilt (1. Block: 3 Tage / 2. Block: 2 Tage). In Zürich, Bern und Luzern führen wir auch mehrmals jährlich Wochen- und Samstagskurse durch.
Bemerkung
Berufsbildnerkurse der Berufsbildner AG werden von diversen Kantonen in Form von Beiträgen an die Kurskosten subventioniert. Anspruchsberechtigt sind Teilnehmer/innen, die den Kurs bei der Berufsbildner AG absolvieren, deren Arbeits- oder Wohnort in einem subventionierenden Kanton liegt und die den Kurs mit dem Erlangen des Berufsbildnerausweises erfolgreich abschliessen. Falls sich sowohl Arbeits- als auch Wohnort in subventionierenden, jedoch unterschiedlichen Kantonen befinden, gilt bei der Abrechnung der Arbeitskanton. Der Durchführungsort des Kurses ist in Bezug auf die Anspruchungsberechtigung irrelevant.