Sozialversicherungsfachleute mit eidg. Fachausweis
Beschreibung
Sozialversicherungs-Fachleute arbeiten als Spezialistinnen und Spezialisten primär in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherungen, aber insbesondere auch allgemein in der öffentlichen Verwaltung, in den Bereichen Sozialhilfe, Personalmanagement und Salärwesen, Treuhand, Brokerwesen und Beratungsstellen.
Sozialversicherungs-Fachleute mit eidg. Fachausweis arbeiten selbstständig in den unterschiedlichen Bereichen der Sozialversicherungen oder in einem verwandten Gebiet. Je nach Sozialversicherungszweig arbeiten sie zudem für weitere Abklärungen oder Definition von Massnahmen mit weiteren Expertinnen und Experten (Ärztinnen und Ärzten, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern des Versicherten, Personalvermittlerinnen und Personalvermittlern, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern etc.) zusammen.
Ziel
Der Lehrgang bereitet die Kursteilnehmenden mit der Vermittlung von gründlichen Kenntnissen in Theorie und Praxis auf ihre Berufsprüfung vor. Mit dem eidgenössischen Fachausweis erwerben die Teilnehmenden ein Diplom, das gesamtschweizerisch anerkannt ist und damit auch einen hohen Standard für Wirtschaft und Verwaltung darstellt.
Inhalt
AHV, ALV, BV, EL/SH, EO/MSE/FZ, IV, KV, MV UND UV
In den einzelnen Versicherungszweigen werden Geschichte, gesetzliche Grundlagen, Organisation, Träger, versicherte Personen, Beitragswesen, versicherte Risiken, Leistungen und deren Bemessung, Finanzierung, Verfahren und Rechtspflege, Koordination und Kooperation sowie aktuelle Fragen beleuchtet.
SOZIALE SICHERHEIT
Geschichte, Entstehung und Entwicklung der Sozialversicherung, sozialpolitische Fragen, Struktur (Grundlagen, Sozialversicherung, Rahmenbedingungen), Volkswirtschaft.
RECHT UND KOORDINATION
Allgemeine Rechtsgrundsätze im Verwaltungsrecht, Grundsätze der Rechtspflege und die Bedeutung im Bereich der Sozialversicherung, Stellenwert des ATSG auf die einzelnen Sozialversicherungsgesetze, Grundsätze des Regressrechts, Grundzüge und Grundsätze der internationalen Abkommen.
Voraussetzung
Zur eidgenössischen Berufsprüfung wird zugelassen, wer ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer 3-oder 4-jährigen beruflichen Grundbildung oder ein Maturitätszeugnis besitzt und nach abgeschlossener Grundausbildung bis zum Prüfungsbeginn eine mindestens 3-jährige Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich nachweist. Bei Vorliegen eines eidg. Berufsattests einer 2-jährigen beruflichen Grundbildung muss eine mindestens 5-jährige Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich nachgewiesen werden.
Zielgruppe
Mitarbeitende aus dem Sozialversicherungsbereich der öffentlichen Verwaltungen und der Privatwirtschaft, die sich umfangreiche Kenntnisse in den einzelnen Zweigen und im Gebiet der sozialen Sicherheit aneignen und sich gezielt auf die eidgenössische Berufsprüfung vorbereiten wollen.?