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Arbeitsrecht: Gratifikation, Bonus und Sondervergütung

Beschreibung

Die Teilnehmenden werden in diesem Fortbildungsseminar in die Lage versetzt, potentielle „Fallstricke“ in Prämiensystemen zu erkennen.
24.3.2023 | 09:00 - 15:30

CHF 575.00

Ziel

Sondervergütungen in Form von Bonus- oder Gratifikationszahlungen sind in der liechtensteinischen Unternehmenspraxis weit verbreitet. Während aufrechtem Arbeitsverhältnis sind sie ein probates Mittel zur Anerkennung bisheriger Leistungen und spornen Mitarbeiter zu künftigem Engagement an.

Gerade bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen münden die sogenannten „Bonusklauseln“ jedoch häufig in langwierigen Verfahren, die das Unternehmen – unabhängig von ihrem Ausgang – schnell tausende von Franken kosten können. Nicht selten sind solche Rechtsstreitigkeiten Unklarheiten bei der Formulierung, Fehlern bei der Ausgestaltung der Vergütungssysteme oder problembehafteten betrieblichen Übungen geschuldet. Sie wären also vermeidbar.

Inhalt

Die Teilnehmenden werden in diesem Fortbildungsseminar in die Lage versetzt, potentielle „Fallstricke“ in Prämiensystemen zu erkennen. Sie lernen den Umgang mit Sondervergütungen in gekündigten Arbeitsverhältnissen & werden mit konkreten Massnahmen zur präventiven Streitvermeidung vertraut gemacht.

 

Zielgruppe

Dieses Fortbildungsseminar richtet sich an Personal­ver­antwortliche mit oder ohne juristischen Background, HR-Mitarbeiter, Rechtsanwälte und interessierte Praktiker

Kursart

Kurs / Seminar

Weitere Informationen

Datum 24.03.23
Zeit 09:00 - 15:30
Kursort Private Universität im Fürstentum Liechtenstein (UFL)
Dorfstrasse 24
9495 Triesen
+423 222 40 11
Preis CHF 575.-
Weiterbildungsgutscheine akzeptiert Nein
 
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