Chemikalien-Ansprechperson
Beschreibung
Betriebe, die beruflich oder gewerblich mit gefährlichen Chemikalien umgehen, müssen eine Ansprechperson bezeichnen. In bestimmten Fällen muss diese den kantonalen Vollzugsbehörden mitgeteilt werden. Quelle BAG. Chemikalien-Ansprechperson ist für die Mehrheit derBetriebe und Bildungsstätten eine Pflicht. Sobald ein Betrieb oder Bildungsstätte mit gefährlichen Chemikalien umgeht (anwenden, lagern, entsorgen etc.) muss eine Ansprechperson bezeichnet werden. Sehr viele Betriebe und Bildungsstätten gehen mit gefährlichen Chemikalien um, weshalb die interne Bezeichnung der Ansprechperson verpflichtend ist.
Ziel
Der Teilnehmer kann die Anforderungen einer Ansprechperson erfüllen.
Inhalt
- Gesetzliche Grundlagen
- Recht und Pflichten
- GHS Symbole
- Sicherheitsdatenblatt
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Umsetzung im Unternehmen
(Die Inhalte können kurzfristig ändern)
Voraussetzung
Interesse am Thema und bereit sein aktiv mitzumachen.
Zielgruppe
Dieser Kurs ist speziell Sibe, KOPAS und Vorgesetze aus allen Branchen, welche ihr Wissen im Bereich Gefahrstoffe erweitern wollen.
Kursart
1 Tag Präsenzkurs