HR-Assistent/in BVS HR-Assistent/in mit Zertifikat HRSE (vormals Personalassistentin / Personalassistent)
Beschreibung
Jede Unternehmung steht unter schnellen Veränderungen. Die neuen Verhältnisse erfordern professionelles Arbeiten. Im Personalbereich gehören da-her zu den grundlegenden Eigenschaften einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters Kommunikationsfähigkeit, Diskretion und Vertrauenswürdigkeit. Im Fachbereich wird erwartet, dass sie über die grundlegenden Fachkenntnisse im Bereich des Arbeitsrechts sowie der Personal- und Lohnadminist-ration verfügen.
Ziel
Der Bildungsgang zur HR-Assistentin, zum HR-Assistenten wird den stets wachsenden Anforderungen unserer Wirtschaft im Personalbereich gerecht. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung sind die Teilnehmenden in der Lage, den administrativen Bereich des Personalwesens selbständig zu führen und in anderen Bereichen des Personalwesens Unterstützung zu gewähren. In Stabs- oder Linienfunktion wird die Planung und Koordination aller Personalaktivitäten unterstützt. Als engste Mitarbeitende der Personalverantwortlichen oder der Geschäftsleitung werden alle Aufgaben im Personalbereich wahrgenommen, die der personalgerechten Unternehmensführung dienen.
Das Bestehen dieser Zertifikatsprüfung gilt als eine Zulassungsbedingung zur eidgenössischen Berufsprüfung für HR-Fachleute. Dieses Zertifikat bietet zudem eine gute Einstiegschance in dem Arbeitsmarkt.
Inhalt
Grundlagen Human Resources Management
Genereller Überblick, Auftrag, Organisation, HR-Management-Prozesse (Personalplanung, Rekrutierung, Selektion, Entwicklung, Entlöhnung, Trennung usw.); Gesundheit, Sicherheit und psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz; Leitbild, Unternehmenspolitik, Personalpolitik, Digitalisierung; interne Kommunikation; Zusammenarbeit und Verhältnis zwischen der HR-Funktion, den Vorgesetzten und den Mitarbeitenden; HR-Unternehmenskennzahlen; Projektmanagement (Taxonomie-Stufe 1 – Nennen, kennen, aufzählen …)
Personaladministration
Beschreibung von Teilprozessen in der Personalplanung, Selektion und Rekrutierung von Kandidaten, Leistungsbeurteilung, Kompetenzentwicklung, Entlöhnung und Austritt von Mitarbeitenden; Eintritt, Personalschulung und -entwicklung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Arbeitszeitmanagement, Personaldossiers, Schweizerische Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen (Taxonomie-Stufe 2: erläutern, erklären, Beispiele aufzeigen…)
Lohnadministration und Sozialversicherungen
Entlöhnung, Lohnarten (Jahreslohn, Monatslohn, Stundenlohn, Akkordlohn, Naturallohn, Provision, Gratifikation, Prämie, Bonus usw. (Taxonomie-Stufe 1); Sozialversicherungen, Zweck, Dreisäulenkonzept, Voraussetzungen von Leistungsansprüchen aus den verschiedenen Versicherungen AHV, IV, EO/MSE, EL, FamZG, ALV, UVG, BVG (Taxonomie-Stufe 1); Lohnabrechnungen und Lohnausweise, Leistungen von Dritten, Quellensteuer usw.; andere Abrechnungen im Zusammenhang mit Prämien, Abzügen und Leistungen der Sozialversicherungen, Meldung Fälle, Jahresendabrechnungen, Bescheinigungen (Taxonomie-Stufe 3: anwenden, rechnen, lösen…)
Arbeitsrechtliche Grundlagen
Arbeitsvertrag, Definition, Formen (EAV, GAV, NAV usw.), Unterschiede (Taxonomie-Stufe 2); Pflichten des Arbeitnehmers (Sorgfalts-, Treuepflicht, Überstunden, Überzeit usw.); Pflichten des Arbeitgebers Lohnzahlungen, Lohnfortzahlung, Persönlichkeitsschutz, Gleichstellung, Datenschutz; Arbeits- und Ruhezeiten, Ferien und Feiertage; Beendigung von Arbeitsverhältnissen, arbeitsrechtliche Aspekte, ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung, Verlassen der Arbeitsstelle, Ablauf von befristeten oder auf Maximaldauer abgeschlossenen Verträgen, Probezeit, Kündigungsschutz, missbräuchliche Kündigung, Kündigung zur Unzeit, Tod oder Pensionierung des Arbeitnehmers, Konkurrenzverbot, Übergang des Arbeitsverhältnisses, Massenentlassung usw.; Arbeitszeugnisse; Zeichnungsberechtigungen, Handelsregister (Taxonomie-Stufe 3)
Voraussetzung
Von Vorteil ist der Abschluss, eines Bürofachdiploms, Handelsdiploms, einer kaufmännischen Grundausbildung, einer Berufslehre oder einer gleichwertigen Ausbildung
(Auszug aus der Prüfungsordnung HRSE, Ausgabe 2020, 3.3; per 01.07.2022 in Kraft, gültig ab Zertifikatsprüfung Herbst 2022)
Zur Zertifikatsprüfung wird zugelassen, wer sich form- und fristgerecht anmeldet und die Prüfungsgebühr für die Zertifikatsprüfung bezahlt hat.
Für die Zertifikatsprüfung werden
- ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ/EBA)
oder
- eine Maturität
oder
- ein gleichwertiger Abschluss (Diplom/Zertifikat)
sowie
- 24 Monate Berufspraxis allgemeine Berufs- und/oder Praktikumserfahrung (nach Abschluss der Erstausbildung, effektiv gearbeitet) vorausgesetzt.
- Falls Personen weder das Fähigkeitszeugnis, die Maturität, noch einen anderen Abschluss/Diplom/Zertifikat vorweisen können, werden 48 Monate allgemeine Berufserfahrung verlangt. Beschäftigungsgrade unter 100 % werden pro rata temporis angerechnet. Die Zeit als Durchdiener oder ein Zivildienst von mindestens einem Jahr werden als Berufserfahrung anerkannt.
Zielgruppe
Diese Weiterbildung richtet sich an Personen mit Berufserfahrung oder an Neu- oder Wiedereinsteiger/innen ins Personalwesen, welche sich einerseits das Fachwissen aneignen wollen und/oder sich andererseits zum Ziel gesetzt haben, die eidgenössische Berufsprüfung im Personalbereich abzuschliessen.
Kursart
Studiengang
Bemerkung
Weitere Informationen
50 % Bundesbeiträge, sofern Teil eines eidgenössischen Abschlusses (Fachausweis, Höhere Fachprüfung). Vorfinanzierung durch Benedict/BVS auf Anfrage möglich.