Human Resources Fachmann/frau
Beschreibung
Kursbeschrieb
Der/Die Kursteilnehmer/in soll lernen, den anspruchsvollen Aufgabenstellungen im Personalbereich in jeder Beziehung gerecht zu werden.
Der/Die Human Resources Fachmann/frau ist nach erfolgreichem Abschluss fähig, den wachsenden Anforderungen im Personalbereich gerecht zu werden.
Er/Sie beherrscht die grundsätzlichen betriebswirtschaftlichen Instrumentarien und ist zudem in der Lage, personalbezogene Problemstellungen kompetent zu lösen.
Die Kursteilnehmer/innen vertiefen dabei eine der folgenden Fachrichtungen:
Fachrichtung A: Betriebliches Human Resource Management
Fachrichtung B: Öffentliche Personalvermittlung und -beratung
Fachrichtung C: Private Personalvermittlung und -verleih
Inhalt
Fächer
Basisfächer (für alle Fachrichtungen)
Basis 1: Generalistenwissen im Bereich Personalmanagement
Basis 2: Interaktion gestalten
Basis 3: Information und Netzwerkpflege
Vertiefungsfächer (nur für die jeweilige Fachrichtung)
Fachrichtung A
- Gewinnung und Trennung
- Beratung Mitarbeitende und Vorgesetzte
- Beurteilung, Entwicklung, Honorierung
- Projektmanagement, Infrastrukturbewirtschaftung
Fachrichtung B
- Vermittlung von Stellensuchenden
- Zusammenarbeit mit Arbeitgebern
- Arbeitsmarktliche Massnahmen
- Hoheitliche Vollzugsaufgaben
Fachrichtung C
- Vermittlung von Stellensuchenden
- Zusammenarbeit mit Arbeitgebern
- Agieren als Führungsperson (Betreuung von Mitarbeitenden)
- Agieren als Führungsperson (Steuerung Unternehmenseinheit)
Voraussetzung
Anforderungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer zum Zeitpunkt der Anmeldung über folgende Vorbildung verfügt:
a) ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), eine gymnasiale Maturität, eine Fachmaturität, einen Fachmittelschulausweis oder einen gleichwertigen Abschluss
und
b) den Ausweis über die erfolgreiche Zertifikatsprüfung Personalassistent/Personalassistentin.
Zusätzlich zur beschriebenen Vorbildung ist folgende Berufspraxis notwendig:
für Fachrichtung A: Betriebliches Human Resource Management
c) 4 Jahre Berufspraxis nach abgelegtem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder gleichwertigem Abschluss gemäss Ziffer a), davon mindestens 2 Jahre HR-Praxis (gemäss Berufsbild Ziff. 1.2 der Prüfungsordnung).
für Fachrichtung B: Öffentliche Personalvermittlung und -beratung
c) 4 Jahre Berufspraxis nach abgelegtem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder gleichwertigem Abschluss gemäss Ziffer a), davon mindestens 2 Jahre AVIG Vollzugs-Praxis (gemäss Berufsbild Ziffer 1.3 der Prüfungsordnung).
für Fachrichtung C: Private Personalvermittlung und -verleih
c) 4 Jahre Berufserfahrung nach abgelegtem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder gleichwertigem Abschluss gemäss Ziffer a), davon mindestens 2 Jahre HR-Praxis (gemäss Berufsbild Ziff. 1.2, 1.3 oder 1.4 der Prüfungsordnung); wovon mindestens 1 Jahr Praxis in der Privaten Personalvermittlung und -verleih (gemäss Berufsbild Ziffer 1.4 der Prüfungsordnung).