NIV Art.15 Anschlussbewilligung Prüfungsvorbereitung
Beschreibung
Neues Prüfungsreglement für das Anschliessen von elektrischen Erzeugnissen (Art. 15 NIV)
Das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) passt das Prüfungsreglement für die eingeschränkte Installationsbewilligung nach Art. 15 NIV zum 1. Januar 2022 an.
Mit dem neuen Reglement wird die Prüfungszulassung für Berufe mit Schweizer und EU-Fähigkeitsausweisen vereinfacht. Die Berufspraxis fällt zukünftig weg. Die geforderte Lektionenanzahl wird auf 56 Lektionen à 50 Minuten erhöht. Neu sind die Erstprüfung sowie die Geräteprüfung prüfungsrelevant.
Die Weiterbildung wird mehrmals pro Jahr an verschiedenen Standorten angeboten. Sie besteht aus sieben Tagen Unterricht. Ein anschliessender Prüfungstermin beim ESTI ist für unsere Teilnehmenden reserviert.
Nach diesem Kurs können Sie sich vom eidg. Starkstrominspektorat (ESTI) prüfen lassen. Nach bestandener Prüfung stellt Ihnen das ESTI die Anschlussbewilligung aus.
Ziel
Die Teilnehmenden bereiten sich auf die Prüfung Anschlussbewilligung NIV Art. 15 vor, um diese erfolgreich zu bestehen. Die Anschlussbewilligung berechtigt zum Auswechseln und Anschliessen von fest angeschlossenen elektrischen. Kompetenzerweiterung zur Stärkung ihrer Position in der Firma. Arbeitgebende stellen mit Vorteil Bewilligungsträger NIV Art.15 ein. Bewilligungsträger sind fachlich à jour, können vielfälltiger eingesetzt werden und optimieren den Aufwand im Anlagenunterhalt.
Inhalt
Die Lerninhalte gliedert sich wie folgt:
- Grundlagen der Elektrotechnik
- sicherer Umgang mit Elektrizität
- Installationsvorschriften und -normen
- Installationskontrolle und Messkunde
- Anschlusstechnik und Materialkunde
- Messtechnik Praxis (Kleingruppen max. 5 Personen)
- Repetition, Lernkontrolle
Voraussetzung
Zur Weiterbildung zugelassen werden Teilnehmende die eine Grundbildung mit Fähigkeitszeugnis (EFZ) abgeschlossen haben.
Zielgruppe
Diese Weiterbildung richtet sich an Berufsfachleute, die Ihre Attraktivität als Mitarbeitende stärken möchten.
Sie erweitern ihr Fachwissen und können noch vielfälltiger eingesetzt werden von Ihrem Arbeitgeber. Insbesondere Hauswarte mit der Anschlussbewilligung NIV Art. 15 helfen wesentlich Kosten im Unterhalt zu senken. Als Bewilligungsträger ermöglichen Sie sich eine starke Ausgangslage für Lohnverhandlungen.
Kursart
Die Weiterbildung besteht aus 7 Tagen theoretischem und praktischem Unterricht zu insgesamt 56 Lektionen à 50 Minuten.
Bemerkung
Bei der Prüfungsanmeldung werden Ihnen ca. CHF 1‘250.– Prüfungsgebühr vom eidg. Starkstrominspektorat (ESTI) verrechnet.
Zur Prüfung Anschlussbewilligung NIV Art. 15 beim ESTI wird zugelassen, wer eine Berufsausbildung mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) abgeschlossen hat und mindestens 56 Lektionen in elektrotechnischen Fächern bei qualifizierten Ausbildern nachweisen kann. Den Lektionen-Nachweis erhalten Sie von uns im Verlauf des Vorkurses.
Die Anmeldung zur Prüfung Anschlussbewilligung NIV Art. 15 ist Sache des Teilnehmenden und hat durch ihn/sie online beim ESTI zu erfolgen.