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Weiterbildungsgutschein: Fragen und Antworten für Kursanbieter

 

Ist der Gutschein auch anwendbar für Mitglieder von Swissstaffing oder für Mitarbeitende, die in einem verleihbefreiten Unternehmen temporär arbeiten?
Es erhalten nur Temporärarbeitende einen Gutschein, welche von einer Temporärfirma bei temptraining angemeldet werden. 

 
Ist der Gutscheinwert von CHF 1000 abhängig vom Pensum?
Nein, Personen erhalten einen Gutschein, wenn sie mindestens 88 Stunden im letzten Jahr gearbeitet haben und dem GAV für Temporärarbeitende unterstellt sind.
 
Können diese Gutscheine nur in einer gewissen Zeitspanne eingelöst werden ?
Die Gutscheine sind bis 31.12.22 gültig.
 
Wie werden Temporärarbeitende darauf aufmerksam gemacht?

Die Temporärfirmen entscheiden, welche Temporärarbeitenden einen Weiterbildungsgutschein erhalten sollen. Die Temporärarbeitenden erhalten von der Temporärfirma den Weiterbildungsgutschein.
 
Meldet sich der/die Gutscheinbezüger*in selber an den Kurs an oder Temporärfirma?  
Der/die Gutscheinbezüger*in kann sich selber anmelden oder die Temporärfirma übernimmt die Anmeldung. Die Anmeldung an den Kurs läuft über weiterbildung.swiss/temptraining. Als Kursanbieter erhalten Sie daraufhin ein E-Mail mit allen Angaben zur Person und den Gutscheincode. Es braucht keinen weiteren Nachweis, auch nicht vom Arbeitgeber.
 
Was ist die Motivation / Nutzen für temptraining und SVEB ?
Der SVEB unterstützt das Ziel von temptraining, eine grössere Personenzahl zur Weiterbildung zu motivieren. Der SVEB benutzt die bereits existierende Kursdatenbank weiterbildung.swiss und das Weiterbildungs-Gutscheinsystem, um Anmelde- und Verrechnungsprozesse zu vereinfachen.
 
Auf welche E-Mail-Adresse erhält der Kursanbieter die Anmeldung mit dem Gutscheincode und an wen muss er die Bestätigung schicken? 
Der Kursanbieter kann die E-Mail-Adresse selber festlegen. Die Bestätigung von Seiten des Kursanbieters erfolgt direkt an den/die Interessent*in.
 
Kann der Gutschein auf mehrere Kurse gesplittet werden? 
Ja, der Gutschein kann für mehrere Kurse verwendet werden, max. CHF 1000 stehen zur Verfügung.
 
Falls der/die Temporärarbeitende den Kurs nach Anmeldung doch nicht durchführen will/kann, wie funktioniert der Storno-Prozess?
Wenn der Teilnehmende den Kurs nicht angetreten oder vorzeitig abgebrochen hat, schreiben Sie dem SVEB eine kurze Mitteilung auf info@weiterbildung.ch. Die Abrechnung eines Teilbetrags ist von temptraining nicht vorgesehen.
 
Gibt es einen Kontrollmechanismus, damit sich der Temporärarbeitende nicht selbst und zusätzlich (versehentlich) von der Temporärfirma angemeldet wird?
Die Temporärfirmen wählen die Temporärarbeitenden aus und wissen damit, wem sie einen Gutschein gegeben haben. 
 
Müssen wir beim Einlösen des Gutscheins die 80% Anwesenheit auch auf der Plattform weiterbildung.swiss nachweisen? 
Nein, wenn Sie den Kurs abrechnen, geht der SVEB davon aus, dass der Kursteilnehmende auch 80% anwesend war.
 
An wen wird das Kurszertifikat geschickt?
Der Weiterbildungsanbieter schickt das Kurszertifikat an die Kursteilnehmenden.

 


 

Kontakt:
info@weiterbildung.swiss
+41 44 319 71 57

 


 
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