NIV 14 Bewilligung für Installationsarbeiten in der Solartechnik
Beschreibung
Für Solartechniker ist die Bewilligung nach Art. 14 NIV obligatorisch, wenn es darum geht, Solaranlagen anzuschliessen oder auszuwechseln. Mit den erworbenen Kenntnissen und der bestandenen Prüfung durch das ESTI sind die Teilnehmer berechtigt, diese Arbeiten entsprechend den Vorschriften und mit der erforderlichen Bewilligung auszuführen.
Ziel
Die Seminarteilnehmer erhalten das notwendige Wissen, um Solaranlagen unfallfrei und fachgerecht anzuschliessen, respektive zu ersetzen. Sie erhalten das erforderliche theoretische und praktische Wissen, um die Prüfung durch das ESTI zu bestehen.
Inhalt
Grundlagen der Elektrotechnik
Vorschriften und Normen
Installationsmaterial und Betriebsmittel
Anschliessen von Erzeugnissen
Messtechnik
Sicherer Umgang mit Elektrizität
Voraussetzung
Für den Seminarbesuch sind keine speziellen Voraussetzungen erforderlich. Das Seminar kann auch besucht werden, wenn die Prüfung durch das ESTI nicht absolviert wird.
Die erwähnten Arbeiten darf aber nachher nur ausführen, wer eine Anschlussbewilligung nach Art. 14 NIV besitzt.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung beim ESTI ab 1.6.2018
Alle Kandidaten müssen mindestens 56 Lektionen à 50 Minuten in Grundlagen der Elektrotechnik, Sicherer Umgang mit Elektrizität, Installationsvorschriften und –normen, Installationskontrolle und Messkunde sowie Anschlusstechnik und Materialkunde bei einem qualifizierten Ausbildner besucht haben.
Kandidaten mit einer Ausbildung in der Schweiz
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
Drei Jahre praktische Tätigkeit an besonderen Anlagen (Alarmanlagen, Hebe- und Förderanlagen, Leuchtschriften, Photovoltaikanlagen, stationäre Batterieanlagen, Systeme zur unterbrechungsfreien Stromversorgung, Schiffe) unter Aufsicht einer fachkundigen Person nachweisen kann (Art. 8 Abs. 1 NIV) oder einer Person, welche die entsprechende Prüfung des ESTI bestanden hat
Die Prüfungskommission des ESTI entscheidet, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Kandidaten mit einer Liechtensteinischen Ausbildung
Zur Prüfung des ESTI wird zugelassen wer ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als "Elektroinstallateur EFZ / Elektroinstallateurin EFZ" oder "Elektroplaner EFZ / Elektroplanerin EFZ" besitzt und nachweist, dass er oder sie nach dem Abschluss der Grundbildung mindestens ein Jahr im Bereich elektrische Installationen unter Aufsicht einer fachkundigen Person tätig war
ODER
Ein eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt und nachweist, dass er oder sie mindestens zwei Jahre nach dem Abschluss der beruflichen Grundbildung im Bereich elektrischer Installationen unter Aufsicht einer fachkundigen Person praktisch tätig war
ODER
Einen Abschluss hat, der kein eidg. Fähigkeitszeugnis ist, dann entscheidet das ESTI im Einzelfall, ob die Gleichwertigkeit der jeweiligen Ausbildung zu prüfen ist oder die Zulassung zur Prüfung möglich ist.
Kursart
Lehrgang