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NIV 14 Bewilligung für Installationsarbeiten in der Solartechnik

Datum laufend
Kursort ABZ-SUiSSE GmbH
Wiggermatte 16
6260 Reiden
+41 62 758 48 00
Lektionen 56x50 min
Teilnehmer min Tn.: 6 / max Tn.: 14
Kursanbieter ABZ-SUiSSE GmbH
Preis CHF 2835.-
Weiterbildungsgutscheine akzeptiert Ja
eduQua

Beschreibung

Für Solartechniker ist die Bewilligung nach Art. 14 NIV obligatorisch, wenn es darum geht, Solaranlagen anzuschliessen oder auszuwechseln. Mit den erworbenen Kenntnissen und der bestandenen Prüfung durch das ESTI sind die Teilnehmer berechtigt, diese Arbeiten entsprechend den Vorschriften und mit der erforderlichen Bewilligung auszuführen.

Ziel

Die Seminarteilnehmer erhalten das notwendige Wissen, um Solaranlagen unfallfrei und fachgerecht anzuschliessen, respektive zu ersetzen. Sie erhalten das erforderliche theoretische und praktische Wissen, um die Prüfung durch das ESTI zu bestehen.

Inhalt

Grundlagen der Elektrotechnik

Vorschriften und Normen

Installationsmaterial und  Betriebsmittel

Anschliessen von Erzeugnissen

Messtechnik

Sicherer Umgang mit Elektrizität

Voraussetzung

Für den Seminarbesuch sind keine speziellen Voraussetzungen erforderlich. Das Seminar kann auch besucht werden, wenn die Prüfung durch das ESTI nicht absolviert wird.
Die erwähnten Arbeiten darf aber nachher nur ausführen, wer eine Anschlussbewilligung nach Art. 14 NIV besitzt.

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung beim ESTI ab 1.6.2018

Alle Kandidaten müssen mindestens 56 Lektionen à 50 Minuten in Grundlagen der Elektrotechnik, Sicherer Umgang mit Elektrizität, Installationsvorschriften und –normen, Installationskontrolle und Messkunde sowie Anschlusstechnik und Materialkunde bei einem qualifizierten Ausbildner besucht haben.

Kandidaten mit einer Ausbildung in der Schweiz

Zur Prüfung wird zugelassen, wer:

Drei Jahre praktische Tätigkeit an besonderen Anlagen (Alarmanlagen, Hebe- und Förderanlagen, Leuchtschriften, Photovoltaikanlagen, stationäre Batterieanlagen, Systeme zur unterbrechungsfreien Stromversorgung, Schiffe) unter Aufsicht einer fachkundigen Person nachweisen kann (Art. 8 Abs. 1 NIV) oder einer Person, welche die entsprechende Prüfung des ESTI bestanden hat

Die Prüfungskommission des ESTI entscheidet, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Kandidaten mit einer Liechtensteinischen Ausbildung

Zur Prüfung des ESTI wird zugelassen wer ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als "Elektroinstallateur EFZ / Elektroinstallateurin EFZ" oder "Elektroplaner EFZ / Elektroplanerin EFZ" besitzt und nachweist, dass er oder sie nach dem Abschluss der Grundbildung mindestens ein Jahr im Bereich elektrische Installationen unter Aufsicht einer fachkundigen Person tätig war

 

ODER

 

Ein eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt und nachweist, dass er oder sie mindestens zwei Jahre nach dem Abschluss der beruflichen Grundbildung im Bereich elektrischer Installationen unter Aufsicht einer fachkundigen Person praktisch tätig war

 

ODER

 

Einen Abschluss hat, der kein eidg. Fähigkeitszeugnis ist, dann entscheidet das ESTI im Einzelfall, ob die Gleichwertigkeit der jeweiligen Ausbildung zu prüfen ist oder die Zulassung zur Prüfung möglich ist.

Kursart

Lehrgang

Weitere Informationen

Datum laufend
Kursort ABZ-SUiSSE GmbH
Wiggermatte 16
6260 Reiden
+41 62 758 48 00
Lektionen 56x50 min
Teilnehmer min Tn.: 6 / max Tn.: 14
Kursanbieter ABZ-SUiSSE GmbH
Preis CHF 2835.-
Weiterbildungsgutscheine akzeptiert Ja
eduQua
 
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